Wie mit der Mitteilung am 29.11.2024 angekündigt, endet zum 01.04.2025 die Vermarktung des Netzpunktes UGS Nüttermoor H GTG (Entry und Exit). Die Kapazitäten werden in die Netzpunkte Zone UGS EWE H-Gas (Entry und Exit) überführt. Damit einhergehend wird die konkurrierende Vermarktung mit dem Punkt UGS Jemgum in diesem Zuge aufgehoben. Die Vermarktung des Punktes Jemgum erfolgt ansonsten unverändert. Die Änderungen treten am 31.03.2025 mit Wirkung…

Die Bundesnetzagentur plant zur Senkung der Netzkosten, die sogenannten „dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten im Personalumfeld“ der stetigen Kostensenkung zu unterziehen. Hierunter fallen neben zugesicherten Versorgungsleistungen unter anderem auch die Aus- und Weiterbildungskosten, die Kosten für Betriebsräte, Betriebskindertagesstätten und weitere Personalzusatzkosten. Die EWE AG, die Gewerkschaft ver.di und der Gesamtbetriebsrat des EWE-Konzerns haben ein gemeinsames Positionspapier verfasst in der sie BNetzA und Energiepolitikern gemeinschaftlich alternative Lösungen…
Die EWE GASSPEICHER GmbH stellt im Rahmen der Marktraumumstellung den am GTG-Netz angebunden L-Gas Speicher in Nüttermoor auf hochkalorisches Gas (H-Gas) um. Durch diese Marktraumumstellung entstehen die neuen Netzpunkte UGS NUETTERMOOR H (Entry) und UGS NUETTERMOOR H (Exit). Es werden bedingt fest Kapazitäten (bFZK) und unterbrechbare Kapazitäten ab dem 01.12.2024 beginnend mit der Day-Ahead Auktion am 30.11.2024 für den Gastag 01.12.2024 angeboten. Gastransport Nord führt…
Beauftragt von der Bundesregierung reichten die deutschen Fernleitungsnetzbetreiber am 22. Juli 2024 den Kernnetz-Antrag bei der Bundesnetzagentur ein. Dieser Antrag wurde nach wenigen Anpassungen am 22. Oktober 2024 von der Bundesnetzagentur offiziell genehmigt. Die Änderungen betreffen in kleinerem Ausmaß auch Leitungsabschnitte der GTG NORD. Das genehmigte Kernnetz und weitere aktuelle Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur, sowie des FNB Gas e.V. .
Gemäß der Kooperationsvereinbarung wurden für das bundesweite Marktgebiet die Biogaswälzungs- und Marktraumumstellungsumlage für das kommende Kalenderjahr 2025 ermittelt und veröffentlicht. Ab 1. Januar 2025 beträgt der Biogaswälzungsbetrag 1,0542 €/kWh/h/a und der spezifische Wälzungsbetrag für die Marktraumumstellung 0,6713 €/kWh/h/a.