Die Nutzung unseres Netzes ist durch die Buchung von Kapazitäten möglich. Wir vermarkten die folgenden festen und unterbrechbaren Kapazitäten:
- Frei zuordenbare Ein- bzw. Ausspeisekapazität (FZK)
- Bedingt feste, frei zuordenbare Einspeisekapazität (bFZK)
- Feste, dynamisch zuordenbare Einspeisekapazität (DZK)
- Unterbrechbare Kapazität (UK)
Die Buchung erfolgt über die PRISMA European Capacity Platform, die europaweite Plattform zur Buchung von Gastransportkapazitäten mit Sitz in Leipzig.
Voraussetzung für eine Buchung von Kapazitäten ist die Registrierung auf PRISMA und die Zulassung als Transportkunde von GTG Nord. Details zu den buchbaren Leistungen und deren Weitervermarktung stehen in unseren AGB/EGB für den Ein- und Ausspeisevertrag. Alle notwendigen Informationen zur Abwicklung einer Kapazitätsbuchung gibt es auf der Plattform von PRISMA.
Kapazitätsanfrage bei Ausfall der Prisma – Information
Kapazitätsanfrage bei Ausfall der Prisma – Standardformular
Prozessbeschreibung MBI und Kapazitätsrückkauf
Gemäß der Festlegung der BNetzA BK7-23-043 zur Anerkennung von zu Kapazitätserhöhung („ANNIKA“) erfolgt die Veröffentlichung der „Prozessbeschreibung MBI und Kapazitätsrückkauf“ aller Fernnetzbetreiber (Tenorziffer 6 lit. d) ) auf der Homepage des Markgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe (THE). Das Dokument kann über den folgenden Link eingesehen und heruntergeladen werden:
Ab dem Incremental Capacity-Zyklus 2023 – 2025 erheben die Fernleitungsnetzbetreiber für ihre Tätigkeiten, welche auf die Übermittlung von unverbindlichen Marktnachfragen zurückgehen, eine Gebühr nach Art. 26 Abs. 11 Verordnung (EU) 2017/459 (NC CAM) in Höhe von 30.000 € je Marktgebietsgrenze, Anfrageart (neu zu schaffende Kapazität oder aufzuwertende Kapazität) und Flussrichtung. Wir weisen darauf hin, dass die Gebühr auch in Rechnung gestellt wird, wenn die Übermittlung der unverbindlichen Marktnachfrage nicht durch den Anfragenden selbst, sondern durch Dritte (bspw. durch einen angrenzenden ausländischen Fernleitungsnetzbetreiber) an die deutschen Fernleitungsnetzbetreiber erfolgt (vgl. Ziffer 37 BK9-22/042).
Die Genehmigung durch die Bundesnetzagentur sowie detaillierte Informationen sind dem Beschluss BK9-22/042 zu entnehmen bzw. hier zu finden.
Um an nominierungspflichtigen Netzpunkten der GTG Nord eine Nominierung abgeben zu können ist der Aufbau eines Kommunikationsweges Voraussetzung. Dieser beinhaltet die Abstimmung und Austausch folgender Informationen um eine Datenübertragungsverbindung per AS4 aufzubauen:
- Kundendaten: z.B. Marktpartner ID und 24/7-Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer), siehe Beispiel Steckbrief AS4 (Link)
- Datenformat: edig@s-Nachrichten, EDIFACT-Nachrichten
Des Weiteren ist ein erfolgreicher Kommunikationstest für einen fehlerfreien Nachrichtenaustausch erforderlich. Der Test muss rechtzeitig (mindestens 10 WT) vor der geplanten Inanspruchnahme der Nominierung erfolgen.
Hinweis: Um die Single-Sided-Nomination je Bilanzkreis zu nutzen, bedarf es einer vorherigen Abstimmung.
Nutzung des Nominierungsportals
Als alternativen Kommunikationsweg bietet GTG Nord die Nutzung eines Nominierung-Portals an. Bitte beachten Sie, dass dieser Weg für regelmäßige Nominierungsnachrichten gemäß KoV nicht mehr zulässig ist. Einzig für den Fall einer Einschränkung bzw. eines Ausfalls nominierungsrelevanter Systeme bietet GTG Nord dieses Portal an.
GTG ermittelt die Netzentgelte und zugehörige Entgelte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowie der jeweils gültigen „Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1 b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen“.
Netzentgelte
Die Netzentgelte für feste frei zuordenbare Kapazitäten mit einer Laufzeit von einem Kalenderjahr betragen im Marktgebiet der Trading Hub Europe GmbH 5,10€/(kWh/h)/a, gültig vom 01.01.2024 bis 01.01.2025.
Die Netzentgelte für feste frei zuordenbare Kapazitäten mit einer Laufzeit von einem Kalenderjahr betragen im Marktgebiet der Trading Hub Europe GmbH 6,71€/(kWh/h)/a, gültig vom 01.01.2025 bis 01.01.2026.
Die Entgelte ergeben sich aus der BNetzA-Festlegung BK9-19/610.
Biogas-Wälzungsbetrag
Der Biogas-Wälzungsbetrag beträgt ab 1. Januar 2025 bundesweit einheitlich 1,0542 €/(kWh/h)/a. Im Kalenderjahr 2024 beträgt dieser bundesweit 0,8381 €/(kWh/h)/a.
Marktraumumstellungsumlage (MRU-Umlage)
Die Marktraumumstellungsumlage (MRU-Umlage) wird gem. § 25 der Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag bzw. gem. § 10 KoV über alle Netze bundesweit gewälzt und an allen Ausspeisepunkten zusätzlich zu den Netzentgelten erhoben. Ausspeisepunkte zu Speichern sowie Grenzübergangs- und Marktgebietsübergangspunkten werden nicht berücksichtigt.
Der spezifische Wälzungsbetrag für die Marktraumumstellung beträgt im Kalenderjahr 2025 bundesweit 0,6713 €/kWh/h/a. Die gesamten bundesweit gemeldeten Kosten für Marktraumumstellung belaufen sich auf 193.028.853,69 € für das Jahr 2025. Die gesamten bundesweit gemeldeten Ist-Kosten für Marktraumumstellung belaufen sich für das Jahr 2023 auf 222.394.817,42 €.
Der spezifische Wälzungsbetrag für die Marktraumumstellung beträgt im Kalenderjahr 2024 bundesweit 0,6711 €/kWh/h/a. Die gesamten bundesweit gemeldeten Kosten für Marktraumumstellung belaufen sich auf 203.942.701,14 € für das Jahr 2024.
Unser aktuelles Preisblatt finden Sie hier.
Das Preisblatt für das Jahr 2025 finden Sie hier.
Seit 2021 ist Trading Hub Europe (THE) der Marktgebietsverantwortliche für das gesamte deutsche Marktgebiet. THE bilanziert die in unser Netz ein- und ausgespeisten Gasmengen gemäß den Regeln der Kooperationsvereinbarung. Wir leiten dazu alle Nominierungen an THE weiter.
Als Unabhängiger Transportnetzbetreiber gewährleistet GTG Nord einen diskriminierungsfreien Zugang zum Netz für alle Transportkunden. Um das gemäß den Anforderungen nach § 10e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zu gewährleisten, haben wir in unserem Gleichbehandlungsprogramm verbindliche Maßnahmen festgelegt.
Unser Gleichbehandlungsbeauftragter überwacht die Einhaltung dieses Programms. In jedem Jahr legt er einen Bericht zur Durchführung der Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms vor.
Unser Gleichbehandlungsprogramm finden Sie hier.