Die hier vorzunehmenden Angaben sind Teil des Netzanschlussbegehrens für die Einspeisung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien in das Wasserstoff-Kernnetz der Gastransport Nord GmbH. Im Falle von Abänderungen oder Ergänzungen der hier getroffenen Aussagen wird die Gastransport Nord GmbH unverzüglich und in schriftlicher Form darüber in Kenntnis gesetzt.
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Auf Basis der maximalen stündlichen Einspeisemenge werden die Netzprüfungen im Zusammenhang mit einem Netzanschluss durchgeführt. Die aus den Netzprüfungen resultierende garantierte Einspeisekapazität bezieht sich ausschließlich auf die Aufnahmefähigkeit des Wasserstoffnetzes der Gastransport Nord GmbH. Für eine konsistente Weiterführung und Planung eines Einspeiseprojektes bei den in diesem Datenblatt zu nennenden Einspeiseleistungen bzw. Einspeisemengen sollte berücksichtigt werden, dass die Wasserstofferzeugung gewissen Schwankungen unterliegt (siehe auch Benutzungsstruktur). Die Maximalwertangaben sollten sich dementsprechend auf die Obergrenzen dieses Schwankungsbereiches beziehen, damit eine technisch-kapazitive Netzprüfung bzw., im weiteren Verfahrensschritt der Planung, eine technologische Auslegung des Netzanschlusses ermöglicht werden kann.
Bitte fügen Sie für das bessere Verständnis Ihrer technischen Anlagen und den produzierten Wasserstoffmengen diesem Formular ebenfalls folgenden Anhang bei:
Wichtiger Hinweis:
Für die Planung und Errichtung eines Netzanschlusses bedarf es intensiver Bearbeitungsschritte mit entsprechenden Zeitaufwendungen, die insbesondere von Materiallieferfristen, Genehmigungserteilungen und Eintragungen dinglicher Sicherungen abhängen. Wir möchten Sie darüber informieren, dass erst nach Abschluss des Netzanbindungsvertrages die Planungsphase beginnt. Bei Änderungen von Zeitlichen, technischen oder anderen Komponenten informieren Sie uns bitte frühzeitig unter den Ihnen bekannten Kontaktmöglichkeiten
Die verantwortliche Planung und Errichtung des Netzanschlusses gemäß GasNZV wird durch die Gastransport Nord GmbH oder durch ein von ihr benannten Dritten vorgenommen.